Vierte Kammer des Verfassungsgerichts erklärt Entlassung wegen verlängerter Arbeitsunfähigkeit verfassungswidrig.

12, Dezember 2009
Vierte Kammer annulliert Paragraph 80 des Arbeitsgesetzbuches und Paragraph 50 der internen Regelung der gesetzgebenden Versammlung.
Das Pressebüro des Verfassungsgerichts informierte heute, daß eine Verfassungsbeschwerde von die vierten Kammer des Obersten Verfassungsgerichtshofes der Republik von Costa-Rica (klicken Sie hier) als erfolgreich erklärt und gleichzeitig die beanstandeten Normen anulliert wurden.
“Die Verfassungsbeschwerde wird hiermit als erfolgreich erklärt. Infolgedessen werden die Paragraphen 50 der internen Regulierung der Legislativen Versammlung sowie der Paragraph 80 des Arbeitsgesetzbuches wegen Verfassungwidrigkeit anulliert da sie im Widerspruch zu dem Recht auf Gesundheit, der Sozialen Sicherheit, der Gleichberechtigung und den Prinzipien der Sozialen Justiz, Solidarität und dem speziellem Schutz des hilflosen Kranken, welche in den Paragraphen 21, 33, 50, 51, 72, 73 und 74 der Verfassung zusammengefasst sind, stehen“. Verfassungsgerichtsentschiedung 2009-18356.
Der Paragraph 80 des Arbeitsgesetzbuches, der mit dieser Entscheidung anulliert wurde, lautete folgendermassen:
Paeagraph 80: “ Nach Ablauf der Periode von drei Monaten, auf die sich der vorhergehende Paragraph bezieht, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden nachdem er den Arbeiter mit der Vorwarnung, dem Kündigungsgeld und den anderen Entschädigungen, welche durch spezielle Abkommen erhoben werden könnten, abgedeckt hat“.
Mit anderen Worten; kein Arbeitgeber darf, nach der Publizierung dieser Entscheidung, einen Arbeiter wegen verlängerter Krankheit entlassen, ganz gleich wie lange der Arbeiter krank war.